Weiterbildung

 

Die Durchführung klinischer Studien und damit die Anforderungen an das Studienpersonal werden stetig komplexer.  Zur Sicherung der Studienqualität, der Gewährleistung des Schutzes der Studienteilnehmer und der Zuverlässigkeit der Daten sind entsprechendes Fachwissen und die Einhaltung internationaler Standards unabdingbar. In klinischen Prüfungen sowohl nach Arzneimittel- als auch nach Medizinproduktegesetz ist eine "angemessene Qualifikation" des Prüfers1) gesetzlich vorgeschrieben. Die Einhaltung entsprechender Vorgaben, die sich an ICH-GCP bzw. relevanter Gesetzgebung orientieren, wird für eine positive Bewertung der klinischen Prüfung bzw. der Prüfstelle durch die zuständigen Ethikkommissionen, aber auch für die Vergabe von Studien durch Sponsoren vorausgesetzt.

Die Durchführung qualifizierter Fort- und Weiterbildung für an klinischen Studien beteiligtes Personal ist eines der Hauptanliegen des KKS Halle.

Gegenwärtig bieten wir folgende Kurse an: 

 

1) Ausschließlich aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit werden in diesem sowie untenstehendem verlinkten Text alle Bezeichnungen nur in der männlichen Form aufgeführt.